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Spillecke, Hermann
Landeswassergesetz NRW
Kommentar
Erich Schmidt
978-3-503-20690-2
1. Aufl. 2022 / 445 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Reihe: Wasserrecht und Wasserwirtschaft. Band: 43

Das Wasserrecht hat durch die Fortentwicklung des europäischen und des Bundesrechts zahlreiche Änderungen erfahren, die auch das Landeswassergesetz NRW mit der grundlegenden Novelle im Jahr 2016 und den jüngsten Änderungen in 2021 beeinflusst haben.

Was hat sich für NRW geändert?
Dieser praxisorientierte Kommentar ist ein ideales Handwerkszeug, um die einzelnen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW kompakt und detailliert zu überschauen - unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. Zum besseren Verständnis wird neben den für die Vollzugspraxis bedeutsamen Rechtsebenen auch die historische Entwicklung des Landeswasserrechts mit ihren Auswirkungen auf die heutige Rechtspraxis kenntnisreich beleuchtet. Instruktive Hinweise zu den relevanten Rechtsverordnungen ergänzen die Kommentierung.

Aus erster Hand kommentiert
Hermann Spillecke, Ministerialrat a.D. des Landesumweltministerium NRW, ist ausgewiesener Wasserrechtsexperte und war als Referatsleiter mehr als zwanzig Jahre an der Wassergesetzgebung des Bundes beteiligt und für die Fortentwicklung des nordrhein-westfälischen Wasserrechts verantwortlich.Das Wasserrecht hat durch die Fortentwicklung des europäischen und des Bundesrechts zahlreiche Änderungen erfahren, die auch das Landeswassergesetz NRW mit der grundlegenden Novelle im Jahr 2016 und den jüngsten Änderungen in 2021 beeinflusst haben. Dieser praxisorientierte Kommentar ist ein ideales Handwerkszeug, um die einzelnen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW kompakt und detailliert zu überschauen - unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. Zum besseren Verständnis wird neben den für die Vollzugspraxis bedeutsamen Rechtsebenen auch die historische Entwicklung des Landeswasserrechts mit ihren Auswirkungen auf die heutige Rechtspraxis kenntnisreich beleuchtet. Instruktive Hinweise zu den relevanten Rechtsverordnungen ergänzen die Kommentierung.